DECKSTATION

Unsere EU-Besamungsstation nach den geltenden EU-Richtlinien hat in der Decksaison 2016 den Betrieb aufgenommen und wurde zum Ende der Decksasion 2023 geschlossen. 

Für interessierte Züchter bieten wir TG von E.H. HELIUM v. Millennium , SCAGLIETTI v. All Inclusive und TANTALOS v. Sir Oliver in bester Qualität an.
 

 


 

Alle Züchter, die eine Stute von einem unserer Hengste besamen lassen, erkennen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

Die Decksaison beginnt am 15.02. und endet am 01.08. 2024. Bitte melden Sie eine geplante Bedeckung möglichst eine Woche vorher per E-Mail info@gutstaffelde.de oder per Fax 033055 228 229  an.

 

Aus der Anmeldung sollten die folgenden Angaben ersichtlich sein, die spätestens bei der Bestellung vorliegen müssen:

 

1 Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers / Bestellers  einschließlich Telefon- und Faxnummer

2 vollständige Versandanschrift

3 Name und Anschrift des Tierarztes bzw. des Besamungsbeauftragten

4 Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer, Farbe)

5 Zuchtverband, bei dem die Besamung gemeldet werden soll

6 gewünschter Hengst

 

Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Bestellung gespeichert. Die Deck- und Besamungsscheine reichen Sie bitte an die Trakehner Gestüt Gut Staffelde GmbH und nicht an Ihren Tierarzt ein. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist.

Die Deck- und Besamungsscheine leiten wir an Ihren Zuchtverband weiter.

Die Samenbestellung geben Sie dann am gleichen Tag telefonisch (+49 33055 228 228)  Mo - Fr  zwischen 7.00 - 10.00 Uhr, Sa zwischen 7.00 und 9.00 Uhr auf.

 

Mit der ersten Samenbestellung ist die Unterzeichnung des Deckvertrages notwendig, da ansonsten die Versendung des Samens nicht erfolgen kann.

Wir bieten für unsere Hengste ein Decktaxensplitting an. Bei den Hengsten im TG-Einsatz wird die Besamungspauschale mit der ersten Bestellung fällig und die Restzahlung bei Trächtigkeit. Ein Stute gilt 45 Tage nach der letzten Bestellung als trächtig, es sei denn ein Tierarzt bescheinigt bis spätestens zum 01.10.2024, dass die Stute nach der Besamung mit einem unserer Hengste nicht tragend ist. Die Höhe der Besamungs-/ Trächtigkeitspauschale entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Transportkosten für den Samenversand gehen zu Lasten des Stutenbesitzers und werden unmittelbar durch Rechnungslegung über die Trakehner Gestüt Gut Staffelde GmbH weiterbelastet. Die Transportboxen erbitten wir zurück zu senden, da sie sonst in Rechnung gestellt werden. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Reklamationen bitten wir umgehend am Folgetag bei der Deckstation anzugeben, andernfalls wird der Transport in Rechnung gestellt.

Die Unterstellung von Gaststuten auf der Station der Trakehner Gestüt Gut Staffelde GmbH erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz für die Unterstellung einer Gaststute beträgt € 15,00 bzw. € 17,00 mit Fohlen. Sobald eine erfolgreiche Besamung oder Trächtigkeit tierärztlich festgestellt wird, erhöht sich der Tagessatz für die Unterstellung einer Gaststute auf € 20,00. Wenn Gaststuten, auch mit Fohlen, auf der Station untergestellt werden, erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass ein Tierarzt und Hufschmied zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern wir dies für notwendig halten.Von allen Stuten muss eine Tupferprobe vorliegen.

Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, insbesondere für die, die während der Einstallung der Stuten und bei allen für die Besamung erforderlichen Vorgängen entstanden sind, wenn sie durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Stutenbesitzer hat eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

Die Decktaxen sind Endpreise und  enthalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer von 7 %. 

 

Das Eigentum am Tiefgefriersamen bleibt bei der Trakehner Gestüt Gut Staffelde GmbH. Der gelieferte Samen darf ausschließlich zum Zweck der Besamung der im Besamungsauftrag angemeldeten Stute verwendet werden. Die Verwendung einer Stute im Embryotransfer muss bei der Bestellung eindeutig angegeben sein. Über die erfolgten Spülungen und Empfängerstuten muss ein Nachweis geführt werden und dem Hengsthalter unmittelbar nach der Spülung mitgeteilt werden.  Die Verwendung des Samens der Hengste der Trakehner Gestüt Gut Staffelde GmbH im Rahmen des ICSI-Verfahren ist nicht gestattet.

Eine Verwendung des Samens für folgende Decksaisons und/oder andere als im Besamungsauftrag vereinbarte Stuten bedarf der Einverständnis des Hengsthalters.

Gerichtsstand ist Neuruppin.

Besamungsauftrag

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